PREISE

Eine logopädische Behandlung wird von einem Arzt verordnet. 
Die Kosten dafür werden größtenteils von den Krankenkassen übernommen.

Hierbei ist zu beachten, dass gesetzlich Versicherte ab dem 
18. Lebensjahr eine Rezeptgebühr von 10 €, sowie 10% des 
Gesamtbetrages zahlen. Dies gilt nicht für Kinder, sowie bei einer 
Befreiung der Rezeptgebühr.

Privat versicherte Patienten bekommen eine Honorarvereinbarung 
ausgehändigt und können sich den Betrag bei Ihrer Krankenkasse 
erstatten lassen.

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