PREISE
Eine logopädische Behandlung wird von einem Arzt verordnet.
Die Kosten dafür werden größtenteils von den Krankenkassen übernommen.
Hierbei ist zu beachten, dass gesetzlich Versicherte ab dem
18. Lebensjahr eine Rezeptgebühr von 10 €, sowie 10% des
Gesamtbetrages zahlen. Dies gilt nicht für Kinder, sowie bei einer
Befreiung der Rezeptgebühr.
Privat versicherte Patienten bekommen eine Honorarvereinbarung
ausgehändigt und können sich den Betrag bei Ihrer Krankenkasse
erstatten lassen.

